Sonntag, 20. Mai 2012

Damit wir Kinder und Jugendliche im Kanton Zug unterstützen können -

werden Sie Gönner von Pro Juventute Kanton Zug.

Reglement "Göttibatze Zug"


Grundsätzliches
  • Der „Göttibatze Zug" hilft Kindern und Jugendlichen, die im Kanton Zug leben und von Armut betroffen sind. Der Zugang zu Bildung,
  • Kultur, Sport und Spiel soll ihnen ermöglicht werden und ihre Integration in unsere Gesellschaft schon früh gefördert werden.
  • Sowohl Kinder und Jugendliche, die einen „Göttibatze" erhalten, als auch die Spenderinnen und Spender bleiben anonym.
  • Die Pro Juventute Zug ist Ort für Anfragen von Kindern, Jugendlichen, Eltern oder anderen Bezugspersonen. Ebenso für die Koordination der eingehenden Spenden.
  • Sie sorgt und bürgt für die optimale Nutzung der finanziellen Mittel.
  • Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus dem Projekt „Göttibatze Zug" besteht nicht.
  • Ein Kind kann pro Jahr nur für eine Anfrage unterstützt werden.

 

Finanzierung des „Göttibatze Zug"
Die Pro Juventute Zug sucht mit Mailings, via Internetseite und Direktansprachen Spenderinnen und Spender, die als Gotte oder Götti Kinder und Jugendliche im Kanton Zug unterstützen wollen.

 

Bedingungen
Die Eltern, resp. die Sorgeberechtigten der Kinder und Jugendlichen, die sich um einen Göttibatze Zug" bewerben, füllen ein detailliertes Anmeldeformular aus, auf dem auch die finanziellen Verhältnisse der Familie dargelegt werden. Es werden grundsätzlich Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr unterstützt.

 

Auszahlungen
Die Auszahlungen aus dem Projekt „Göttibatze Zug" erfolgen ausschliesslich direkt an die durchführenden Organisationen (Vereine, Musikschulen, Spielgruppen usw.)

 

Was kann finanziert werden?

  • Die Mitgliedschaft in einem Verein
  • Die Teilnahme an einem Lager (In der Schweiz) während der Schulferien
  • Freizeitkurse
  • Spezielle Anschaffungen (Instrumentenmiete, Kleider, Sportutensilien, usw.)
  • Besuch einer Spielgruppe (max. 75% des Betrages)
  • Besuch von Musikstunden der offiziellen Musikschulen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind

 

Was kann nicht finanziert werden?

  • Abos für Fitness-Centers
  • Schullager während der obligatorischen Schulzeit
  • Familienferien
  • Ferien im Ausland

 

Rückmeldungen
Mit der Gewährung eines „Göttibatze Zug" werden die Kinder und Jugendlichen gebeten, der Pro Juventute Zug eine Rückmeldung zu geben. (Zeichnung, Foto, Karte, Brief, usw.)


© Pro Juventute Kanton Zug | by neotrend

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